Heilpraktiker-Praxen sind in Corona Zeiten geöffnet, es finden ausschließlich nur Behandlungen bzw.Tätigkeiten,
die zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden dienen statt.
"Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und
Niesen entstehen." (Quelle: RKI) Deshalb ist das Betreten meiner Räumlichkeiten nur mit
med. Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Masken) gestattet (keine Schals, Community-Masken etc.)
Masken sind vorrätig und liegen an der Tür aus. Ein Händedesinfektionsmittelspender steht dort ebenso zur Benutzung bereit. Ich bitte
Sie nicht zu früh zu Ihrem Termin zu erscheinen, um Begegnungen mit dem Vortermin zu verhindern und um eine ausreichende Einwirkzeit der Desinfektionsmittel sicherzustellen. Es sollen damit
Wartezeiten und die Ansteckungsgefahr im Wartebereich vermieden werden. Deshalb verweise ich, falls nötig, zum Warten auf den Außenbereich. Hören Sie am Tage Ihres Termins nochmal in sich, falls
Ihnen Symptome auffallen, die auch für eine COVID-19 Infektion sprechen könnten oder sie in den letzten Tagen 15-minütigen Kontakt mit einer positiv getesteten Person (auch wenn AHA-Regeln
eingehalten wurden) hatten.
Am Beratungsplatz und in der Praxis sind 1,5 - 2 Meter Abstand zu halten.
Hinweis zu manueller Behandlung und körpernaher Diagnostik:
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Vor und nach der Behandlung wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.
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Wenn während der Behandlung der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
werde ich eine partikelfiltrierenden Halbmasken tragen und Aerosole vermeiden.
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Nach dem Termin wird der Behandlungsraum gelüftet.
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Flächen, Geräte, diag. Materialien, die in Kontakt mit der Haut des Patienten gekommen sein könnten, sowie der Beratungsplatz werden mit einem
Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
Auskunft des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
"Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1
Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten "Dienstleistungen". Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der
aktuellen Situation unerlässlich. Die Richtlinien und Empfehlungen des RKI sollten dringend beachtet werden.“
Anmerkung:
Ich als Heilpraktikerin darf die Erkrankung an Infektionskrankheiten, bzw. Erreger
(genannt in IfSG §6 §7) wie COVID -19 weder diagnostizieren noch behandeln.