Heilpraktiker-Praxen sind in Corona Zeiten geöffnet, es finden ausschließlich nur Behandlungen bzw.Tätigkeiten,
die zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden dienen statt.
Masken sind vorrätig und liegen an der Tür aus. Ein Händedesinfektionsmittelspender steht dort ebenso zur Benutzung bereit. Ich bitte
Sie nicht zu früh zu Ihrem Termin zu erscheinen, um Begegnungen mit dem Vortermin zu verhindern und um eine ausreichende Einwirkzeit der Desinfektionsmittel sicherzustellen. Hören Sie am Tage
Ihres Termins nochmal in sich, falls Ihnen Symptome auffallen, die auch für eine COVID-19 Infektion sprechen könnten oder sie in den letzten Tagen
15-minütigen Kontakt mit einer positiv getesteten Person (auch wenn AHA-Regeln eingehalten wurden) hatten, bitte ich den Termin abzusagen.
Es gibt neue, verschärfte
Test-Regeln für ärztliche und therapeutische Praxen, nachzulesen in §28 b Abs. 2 IfSG. Sie brauchen einen tagesaktuellen Test Nachweis Antigen-Schnelltest oder Testung 2x
wöchentlich mittels PCR Test.
Für Patienten gilt gem. §28
b IfSG:
Sie brauchen keinen Test vorlegen, egal ob geimpft oder genesen oder nichts.. heißt die bisherigen Regelungen gelten weiter.
Hinweis zu manueller Behandlung und körpernaher Diagnostik:
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Vor und nach der Behandlung wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.
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Wenn während der Behandlung der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
werde ich eine partikelfiltrierenden Halbmasken tragen und Aerosole vermeiden.
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Nach dem Termin wird der Behandlungsraum gelüftet.
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Flächen, Geräte, diag. Materialien, die in Kontakt mit der Haut des Patienten gekommen sein könnten,
sowie der Beratungsplatz werden mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
Anmerkung:
Ich als Heilpraktikerin darf die Erkrankung an Infektionskrankheiten, bzw. Erreger
(genannt in IfSG §6 §7) wie COVID -19 weder auf Verdacht diagnostizieren noch behandeln.