DAS Kleingedruckte

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Für Heilbehandlungen / Heilpraktikerleisungen gilt

 

Es ist zwingend erforderlich eine Patientenakte anzulegen, ähnlich wie beim Arzt. Es gelten die gleichen Richtlinien für Aktenaufbewahrung, Sicherung und erstellen von Backups. Patientenakten müssen laut deutschem Gesetz 10 Jahre sicher aufbewahrt werden. Es gilt außerdem Schweigepflicht nach §203 StGB, Meldepflicht nach IfSG sowie IfSGMeldAnpV.

 

 

 

 

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